Beratung Neubau

Grundstücksentwässerung beim Neubau

Sie planen einen Neubau in Coburg? Ob Bauherr, Bauträger oder Planer – bei uns sind Sie in guten Händen, wenn es um die Grundstücksentwässerung geht. Wir beraten Sie kompetent bei allen Fragen rund um die Planung, Genehmigung und Umsetzung Ihrer Entwässerungsanlage.

Unsere Beratung

In komplexen Fällen bieten wir individuelle Vor-Ort-Termine an. Gemeinsam klären wir vorab, wie Ihre Grundstücksentwässerung gestaltet werden kann – im Einklang mit den technischen Anforderungen und der Entwässerungssatzung der Stadt Coburg.

Wichtig: Jede Änderung oder Herstellung einer Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) muss vorab durch den CEB genehmigt werden – auch im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

Damit Ihr Entwässerungsgesuch bearbeitet werden kann, benötigen wir folgende Dokumente:

  • Lageplan mit eingezeichneter Entwässerung

  • Längsschnitt bzw. Strangschema der Kanäle

  • Formlose Anfrage zum Entwässerungsgesuch

  • Ggf. ergänzende Angaben gemäß §10 EWS (Entwässerungssatzung)

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen frühzeitig ein – idealerweise vor Beginn der Bauarbeiten, sobald feststeht, dass eine Veränderung an der Entwässerung geplant ist.

Welche Kosten entstehen?

Beratungsgespräche vorab (auch telefonisch oder per Mail) sind kostenlos.

🧾 Bescheidskosten für das Entwässerungsgesuch variieren je nach Aufwand.

💧 Im Fall eines Neubaus übernimmt der CEB die Kosten für den ersten Schmutz- und Regenwasseranschluss.

Neubauabnahme: Der letzte Schritt vor der Inbetriebnahme

Bevor Ihre neue Grundstücksentwässerung ans Netz geht, führen wir eine Neubauabnahme durch. Dabei prüfen wir, ob alle Auflagen erfüllt sind und Ihre Anlage den Vorgaben der Entwässerungssatzung entspricht.

Was wird geprüft?

  • Erfolgreiche Dichtheitsprüfung

  • Einleitung in das richtige Kanalnetz

  • Leitungsverlauf & Sonderbauwerke

  • Rückstauschutz & abflusswirksame Flächen

  • Alle weiteren relevanten Vorgaben aus der Stellungnahme zum Baugenehmigungsverfahren

Diese Abnahme ist verpflichtend – auch bei wesentlichen Änderungen an bestehenden GEA.

⏱️ Tipp: Vereinbaren Sie den Termin zur Neubauabnahme mindestens 2 Werktage vorher, schriftlich oder telefonisch mit unserer Kanalabteilung.

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